Im Jahre 1974 wurde das betriebliche Arbeitschutzsystem mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf eine betriebliche Basis gestellt. Seither ist der Arbeitgeber, der für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen hat, verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu seiner Unterstützung und Beratung zu bestellen. Das bedeutet, dass jeder Betrieb sicherheitstechnisch betreut werden muss. Die Grundlage hierfür bildet die Unfallverhütungsvorschrift „ Fachkräfte für Arbeitssicherheit “ (BGV A 2).
Meine Firma hat sich auf die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung von mittelständischen und Kleinunternehmen gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Vorschriften der Berufsgenossenschaften spezialisiert.
Beratungskonzept Betriebliche Sicherheitsinspektionen, Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Ermitteln der Gefährdungen und Gefahren, Erstellen von Sicherheits- und Betriebsanweisungen, Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze, Anwendung spezieller, branchenbezogener Gefährdungs- und Maßnahmekataloge, mit deren Hilfe ich eine zielgerechte, kostengünstige und individuelle Dokumentation im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) etc. umsetzen kann.
Auftraggeber Meine Auftrageber sind: Wach- und Sicherheitsdienste, Maschinenbaufirmen, Lagereibetriebe mit Verwaltung, Versand- und Transportunternehmen, Sonnen- und Kosmetikstudios, Unternehmen Zeitarbeit
Tätigkeitsbereich Mein Tätigkeitsbereich ist Nordrhein-Westfalen
Die Berufsgenossenschaften: Maschinenbau und Metall-BG, Verwaltungsberufsgenossenschaft, Großhandels- und Lagerei Berufsgenossenschaft (GroLaBG), Gesundheitsdienst und Wohlfahrts-pflege Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik.
Mein Unternehmen besteht seit 1995 (Seit 15 Jahren) Regelbetreuung Arbeitssicherheit Regelbetreuung Arbeitsmedizin Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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